Teilnahmebedingungen

Der internationale Studierendenwettbewerb „Students4Kids – Gemeinsam gegen Hidden Hunger“ ist ein Projekt der Assmann-Stiftung für Prävention in Kooperation mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die Abwicklung des Wettbewerbs erfolgt durch das Projektbüro Helliwood media & education im Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V. (Helliwood), Marchlewskistraße 27, 10243 Berlin. Für den Wettbewerb und die Teilnahme gelten ausschließlich die nachstehenden Teilnahmebedingungen.

 

1. Teilnahmeberechtigung und Teilnahmevoraussetzungen

1.1. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

1.2. Eine Person kann zum einen durch Einreichung einer Projektidee (“aktive Teilnahme”, siehe 1.4) und zum anderen als Unterstützer einer fremden Projektidee (“passive Teilnahme”, siehe 1.5) teilnehmen.

1.3. Teilnahmeberechtigt sind Studierende aller Fachrichtungen an Hochschuleinrichtungen in Deutschland, der Schweiz und Uganda.

Angestellte der F.A.Z., der Assmann-Stiftung für Prävention und von Helliwood, deren Angehörige und andere an der Konzeption und Umsetzung dieses Wettbewerbs beteiligte Personen und Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Teilnehmer des Wettbewerbs ist der berechtigte Inhaber der E-Mail-Adresse, die bei der Anmeldung zum Wettbewerb angegeben worden ist. Minderjährige sind nicht teilnahmeberechtigt.

1.4. Die aktive Teilnahme erfordert, dass der Teilnehmer seine Projektidee auf www.students4kids.org in dem bereitgestellten Anmeldeformular darstellt und dieses vollständig ausgefüllt in englischer oder deutscher Sprache an students4kids@helliwood.de einsendet. Da der Wettbewerb sich explizit an Studierende richtet, ist darüber hinaus ein schriftlicher Nachweis des eigenen Studiums einzureichen; dieser kann ggf. auch nachträglich vorgelegt werden. Nach der Einreichung der Projektidee über das Formular wird das Projekt von der Assmann-Stiftung für Prävention bis spätestens zum Beginn der Voting-Phase (siehe unten, 2.2) auf der Webseite www.students4kids.org veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung kann der Teilnehmer keine Änderungen mehr an der Einreichung vornehmen. Jede Person darf an dem Wettbewerb nur einmal aktiv teilnehmen, d. h. nur eine Projektidee einreichen.

1.5. Die passive Teilnahme erfolgt durch Abgabe einer Stimme für eine Projektidee auf der Seite www.students4kids.org während der Voting-Phase. Jede Person darf pro Tag jede Projektidee einmal unterstützen. Eine einmal gegebene Stimme kann nicht zurückgenommen werden.

1.6. Die Prüfung der Identität des Teilnehmers oder des Gewinners bleibt ausdrücklich vorbehalten. Falsche Angaben eines Teilnehmers hinsichtlich seiner Identität sowie Maßnahmen eines Teilnehmers, die dazu geeignet sind, über die in den vorliegenden Teilnahmebedingungen beschriebenen Vorgänge zu täuschen, diese zu verfälschen oder zu stören oder ein entsprechender Versuch hierzu, haben den Ausschluss des Teilnehmers vom Wettbewerb und das Erlöschen jedweder Gewinnansprüche zur Folge.

 

2. Durchführung des Ideenwettbewerbs

2.1. Einsendungen: Mit Start des Wettbewerbs wird auf der Online-Plattform www.students4kids.org die Option freigeschaltet, sich per Formular mit einer Einsendung zu beteiligen. Dies beinhaltet die Formulierung einer Ideenskizze innerhalb eines vorgegebenen, in Englisch und Deutsch vorliegenden, Formulars. Die Phase der Ideeneinsendung (inklusive Upload) beginnt am 01.02.2018 und endet am 10.06.2018, 23:59 Uhr. Nur Projektideen, die bis zu diesem Datum per E-Mail eingegangen sind und die Vorgaben dieser Teilnahmebedingungen erfüllen, nehmen an dem Wettbewerb teil. Die Projektpartner behalten sich vor, alle hochgeladenen Beiträge innerhalb von 2 Werktagen zu prüfen und einen Beitrag ggf. in Übereinstimmung mit Ziffer 5 auszuschließen. Spätere Einsendungen werden bei den Jury-Wahlen, unabhängig davon, worauf die Verspätung zurückzuführen ist, nicht mehr berücksichtigt. Die Assmann-Stiftung für Prävention und die F.A.Z. haften nicht für technische Störungen gleich welcher Art, insbesondere Ausfälle des Telefonnetzes, des Netzwerks, der Elektronik oder der Computer, oder andere Umstände, die zu einem verspäteten Eingang der Teilnahmenachricht führen.

2.2. Voting-Phase: Die Voting-Phase beginnt ab dem 11.06.2018 und endet am 17.06.2018 um 23:59 Uhr. Während der Voting-Phase können die passiven Teilnehmer Stimmen für eine Projektidee abgeben. Eine passive Teilnahme ist nur während der Voting-Phase möglich. Wird entgegen dieser Teilnahmebedingungen eine Projektidee mehrfach eingereicht oder nimmt ein Teilnehmer mehrfach aktiv teil, zählen nur die Stimmen für die erste veröffentlichte Projektidee. Die Stimmen für die nachfolgenden Projektideen werden nicht berücksichtigt. Nach Abschluss der Voting-Phase fließt die Anzahl der Votes in die Bewertung der Projektideen durch eine Jury ein.

2.3. Erste fachliche Prüfung: Nach Abschluss der Voting-Phase werden die Projektideen von einer Jury (bestehend aus Vertretern der Assmann-Stiftung für Prävention sowie aus Mitarbeitern der F.A.Z., von Helliwood und freiwilligen Experten) bis zum 22.06.2018 gesichtet und, abhängig von der Anzahl der eingereichten Ideen, die besten ausgewählt (max. zehn). Dabei sind die Ergebnisse der Stimmabgaben im Voting (siehe 2.2.) zu berücksichtigen. Die Finalisten werden zeitnah nach ihrer Ermittlung per E-Mail unter Verwendung der bei der Anmeldung gemachten Angaben für den Wettbewerb benachrichtigt. Der Finalist hat den Erhalt der Benachrichtigung unverzüglich, spätestens jedoch nach einer Woche, schriftlich zu bestätigen und die benötigten Angaben zur weiteren Kontaktaufnahme zu machen. Andernfalls sind die Projektpartner berechtigt, einen neuen Finalisten zu ermitteln.

2.4. Konzeption: Vom 25.06.2018 bis zum 26.08.2018 erhalten die ausgewählten Studierenden (Finalisten) den Auftrag, ihre eingereichte Ideenskizze zu einem konkreten Konzept auszuarbeiten. Hierzu erhalten die Finalisten ein individuelles Feedback sowie eine Gliederung, an der sich das Konzept orientieren soll. Während der Konzeptionsphase erhalten die ausgewählten Teams ein Stipendium in Höhe von jeweils 500 Euro (pro Team).

2.5. Zweite fachliche Prüfung: Nach Abschluss der Konzeption werden die Unterlagen der Finalisten abermals von der Jury (s. 2.3.) bis zum 07.09.2018 gesichtet. Auf Grundlage dieser Bewertung werden drei Teams durch die Projektpartner eingeladen, auf dem Summit ihre Konzepte in einem Pitch zu präsentieren. Die eingeladenen Teams werden zeitnah nach ihrer Ermittlung per E-Mail unter Verwendung der bei der Anmeldung gemachten Angaben für den Wettbewerb benachrichtigt. Die Teams haben den Erhalt der Benachrichtigung unverzüglich, spätestens jedoch nach einer Woche, schriftlich zu bestätigen. Andernfalls sind die Projektpartner berechtigt, ein anderes Team einzuladen.

2.6. Vorbereitung des Pitch: Die durch die Projektpartner eingeladenen drei Teams erhalten vom 10.09.2018 bis zum 5.10.2018 Zeit, ihre Präsentationen vorzubereiten. Dazu erhalten sie durch die Initiative spezifische Vorgaben hinsichtlich des Umfangs und der erlaubten Hilfsmittel. Während der Vorbereitung des Pitches werden die Finalistenteams mit einem Stipendium in Höhe von jeweils 600 Euro (pro Team) gefördert.

2.7. Summit / Sieger-Wahl: Nach Beendigung der Vorbereitungen findet der Summit statt. Die Teilnahme der ausgewählten Studierenden kann direkt vor Ort oder per Videokonferenz erfolgen. Hier erhalten die Studierenden die Gelegenheit, ihr ausgearbeitetes Konzept in einem Pitch gegenüber einer Fachjury zu präsentieren. Der Sieger bzw. das Sieger-Team erhält ein Fördergeld in Höhe von 10.000 EUR.

2.8. Alumni-Netzwerk: Mitglieder des Alumni-Netzwerkes von Students4Kids sind die Finalisten der bereits durchgeführten Wettbewerbe und alle zukünftigen Finalisten.

2.9. Umsetzung: Es wird angestrebt, das beim Summit gewählte Gewinner-Konzept anschließend, ggf. mithilfe von Unternehmen, Forschungseinrichtungen, lokalen Partnern und Experten, umzusetzen.

2.10. Der Gewinner bzw. das Gewinner-Team verpflichten sich, die Umsetzung ihrer Projektidee medial zu dokumentieren und die Dokumentation der Assmann-Stiftung für Prävention, der F.A.Z. und Helliwood zur Verfügung zu stellen, welche diese auf ihrer Website veröffentlichen darf.

2.11. Die Preise sind nicht übertragbar. Der Gewinner akzeptiert notwendige Änderungen des Gewinns, die durch außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters des Wettbewerbs liegende Faktoren bedingt sind.

 

3. Zusicherung und Einwilligung

3.1. Jeder aktive Teilnehmer erklärt sich mit dem Upload sowie einer Veröffentlichung der von ihm bereitgestellten Inhalte auf www.students4kids.org einverstanden. Er erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens und des Projekttitels einverstanden.

3.2. Jeder aktive Teilnehmer garantiert, ausschließlich Material zu verwenden, das in keiner Weise in die Rechte Dritter eingreift (insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte) oder das gegen geltendes Recht verstößt. Soweit Rechte Dritter bestehen, ist der Teilnehmer verpflichtet, die notwendige Zustimmung des Dritten einzuholen. Der Teilnehmer verpflichtet sich weiter dazu, die geltenden Strafgesetze und Jugendschutzbestimmungen zu beachten und keine rassistischen, pornografischen, obszönen, beleidigenden oder für Minderjährige ungeeigneten Inhalte zu verbreiten oder darzustellen. Der Teilnehmer stellt die Projektpartner von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Rechten dieser frei.

3.3. Mit der Einreichung des Wettbewerbsbeitrags erteilt der Teilnehmer der F.A.Z. und der Assmann-Stiftung für Prävention unwiderruflich ein nicht ausschließliches Recht für die Nutzung und Veröffentlichung der eingereichten Unterlagen.

Die F.A.Z. und die Assmann-Stiftung für Prävention können die entstandenen Wettbewerbsbeiträge ohne jede zeitliche, räumliche und inhaltliche Einschränkung nutzen, bearbeiten und verändern sowie an Dritte weitergeben – ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken. Eine Vergütung erfolgt nicht.

 

4. Änderungen des und Ausschluss vom Ideenwettbewerb

4.1. Die Leistungen des Studierendenwettbewerbs sind nicht verhandelbar, umtauschbar oder übertragbar. Die Erteilung von Gutschriften oder eine Auszahlung der Leistungen in bar ist ausgeschlossen.

4.2. Die F.A.Z., die Assmann-Stiftung für Prävention behalten sich das Recht vor, die Leistungen durch andere Leistungen in einem ähnlichen Wert zu ersetzen, sofern die genannten Leistungen aus Gründen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Veranstalters des Wettbewerbs liegen, nicht erbracht werden können.

4.3. Die F.A.Z., die Assmann-Stiftung für Prävention sind berechtigt, Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder unrichtige Personenangaben machen, sich unlauterer Hilfsmittel bedienen und/oder versuchen, an dem Wettbewerb mehrfach teilzunehmen oder die Rangliste zu manipulieren. Ebenso können die F.A.Z., die Assmann-Stiftung für Prävention und Helliwood Beiträge mit sittenwidrigen, gesetzeswidrigen, kriminellen oder sonstigen strafrechtlichen oder haftungsrechtlichen oder auch thematisch unpassenden Inhalten vom Wettbewerb ausschließen.

4.4. Liegt ein Ausschlussgrund vor, so sind die F.A.Z., die Assmann-Stiftung für Prävention – auch nachträglich – berechtigt, Leistungen abzuerkennen und bereits erbrachte Leistungen zurückzufordern bzw. Wertersatz zu verlangen.

 

5. Haftung

Die Projektpartner übernehmen keine Haftung dafür, dass die Aktions-Seite und etwaige Links verfügbar und von den Teilnehmern technisch fehlerfrei und vollständig abrufbar sind. Insbesondere wird innerhalb der gesetzlichen Grenzen keine Haftung für Schäden und Verluste oder Löschungen von Daten, die sich aus technischen Störungen oder Verzögerungen, Viren oder ähnlichen Gründen ergeben, übernommen.

 

6. Datenschutz

6.1. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers beachten die Projektpartner stets die datenschutzrechtlichen Vorgaben.

6.2. Mit der Teilnahme an dem Ideenwettbewerb erklärt der Teilnehmer seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten von der F.A.Z., der Assmann-Stiftung für Prävention und Helliwood für die Durchführung des Wettbewerbs (insbesondere Auswertung, Ermittlung und Benachrichtigung des Gewinners, Gewinnabwicklung) gespeichert, verwendet und gegebenenfalls an etwaige Kooperationspartner zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs weitergeleitet werden. Der Teilnehmer ist berechtigt, diese Einwilligung während der Durchführung des Wettbewerbs jederzeit durch eine Erklärung per E-Mail mit dem Betreff „Students4Kids – Gemeinsam gegen Hidden Hunger“ an students4kids@helliwood.de zu widerrufen und somit von der Teilnahme an dem Wettbewerb zurückzutreten.

 

7. Sonstiges

7.1. Die F.A.Z., die Assmann-Stiftung für Prävention sind berechtigt, den Wettbewerb vorzeitig zu beenden oder die Teilnahmebedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt und für den Fall, dass eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs aus technischen und/oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Bei einer Änderung der Teilnahmebedingungen wird der Teilnehmer umgehend per E-Mail über diese in Kenntnis gesetzt; dem Teilnehmer wird eine angemessene Frist eingeräumt, binnen derer er den neuen Teilnahmebedingungen widersprechen kann. Die geänderten Teilnahmebedingungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb der Frist widerspricht. Der Teilnehmer darf sein Einverständnis nicht ohne wesentliche Gründe verweigern.

7.2. Jegliche Schadenersatzverpflichtung gegen die Veranstalter (F.A.Z., Assmann-Stiftung für Prävention) und deren Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

7.3. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die rechtlich möglich ist und der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.

7.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.5. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

 

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