Students4Kids Summit 2018
Melden Sie sich jetzt an zum Summit von Students4Kids!
Schon seit 2015 richtet die Initiative „Students4Kids“ der Assmann Stiftung für Prävention und der F.A.Z. jährlich den internationalen Studierenden-Wettbewerb „Gemeinsam gegen Hidden Hunger“ aus. Höhepunkt und Abschluss des Wettbewerbs bildet in jedem Jahr der „Students4Kids-Summit“. Auf der Fachveranstaltung stellen die Finalisten des Wettbewerbs ihre Projektidee gegen Mangelernährung im jeweiligen afrikanischen Partnerland vor und die Jury wählt den Gewinner.
Rund 80 Projektideen wurden in diesem Jahr von Studierenden aus Deutschland und Uganda eingereicht, ein Rekord. Acht Teams wurden von einer Jury bestimmt, um ihre grobe Idee zu einem durchdachten Konzept auszuarbeiten. Die besten drei Konzepte haben es nun ins Finale geschafft. Die Finalisten dürfen auf dem „Students4Kids-Summit“ in Berlin ihre Konzepte vor Fachleuten aus den Bereichen Gesundheit und Entwicklung präsentieren. Die acht Stipendiaten inklusive unserer drei Finalisten finden Sie hier: Die Vorauswahl
Der Summit ist gleichzeitig eine Netzwerk-Veranstaltung für Fachleute aus den Bereichen Gesundheit und Entwicklung. Namhafte Experten beziehen in Impulsvorträgen Stellung und stoßen damit wichtige Diskussionen an, für die im Ablauf der Veranstaltung ausreichend Raum und Zeit vorgesehen ist.
Der „Students4Kids-Summit“ findet in diesem Jahr am 11. Oktober 2018 von 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr statt.
Melden Sie sich jetzt an und seien Sie dabei, wenn engagierte Studierende spannende Innovationen für eine bessere Ernährungssicherung vorstellen. Diskutieren Sie gemeinsam mit anderen Experten die Ideen der Projektteams und die neuesten Entwicklungen in der Ernährungssicherung in Deutschland, Afrika und der Welt.
Hinweis zur Schutzgebühr
Erscheinen mehrere angemeldete Gäste nicht zum Summit, ohne sich vorher abgemeldet zu haben, bringt dies leicht Sitzordnung, Catering und Ablauf der Veranstaltung durcheinander. Aus diesem Grund bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir uns vorbehalten, bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage eine Schutzgebühr in Höhe von 25 Euro zu erheben.