Empfehlungen zum Schutz der biologischen Vielfalt in Lebensmitteln
Die Mitgliedsländer der UN haben sich verpflichtet, bis 2030 allen Menschen den Zugang zu sicheren, nährstoffreichen und ausreichenden Lebensmitteln zu ermöglichen. Bis dahin sollen alle Formen der Mangelernährung überwunden sein (1). Diese ehrgeizige Zielsetzung beinhaltet auch eine Reform der landwirtschaftlichen Produktion. Landwirtschaft soll so umgestellt werden, dass sie zum Erhalt der Ökosysteme und der Bodenqualität beiträgt, Klimaveränderungen standhält und gleichzeitig genug Ertrag abwirft. Die genetische Vielfalt von Saatgut, Kulturpflanzen und Nutz- und Haustieren sowie Wildtieren soll bewahrt werden.
Ein Meilenstein hierzu bilden die „Empfehlungen für wirkungsvolle Kriterien zum Schutz der Biodiversität in Standards für die Lebensmittelbranche und Beschaffungsrichtlinien von Lebensmittelunternehmen“, die jetzt vom Global Nature Fund veröffentlicht wurden (2). Diese enthalten Handlungsempfehlungen und Richtwerte für Unternehmen und Organisationen, um den negativen Einfluss der Landwirtschaft auf die Ökosysteme, die Artenvielfalt und die Agro-Biodiversität zu reduzieren.
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(1) Vereinte Nationen. Generalversammlung. UN Resolution A/70/L.1 vom 18. September 2015: Transformation unserer Welt: Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Abrufbar unter http://www.un.org/depts/german/gv-70/a70-l1.pdf
(2) Global Nature Fund et. al. Empfehlungen für wirkungsvolle Kriterien zum Schutz der Biodiversität in Standards für die Lebensmittelbranche und Beschaffungsrichtlinien von Lebensmittelunternehmen. Dezember 2017, abrufbar unter http://www.business-biodiversity.eu/de/empfehlungen-biodiversitaet-in-standards